Kundgebung zur Abschaffung von §219a
Am 26.Januar 2019 gingen mehrere tausend Menschen in 30 Städten bundesweit auf die Straße, um im Zuge des Aktionstages des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung für die Abschaffung von §219a zu kämpfen. In Dresden nahmen knapp 100 Personen an einer Kundgebung in der Prager Straße teil und zeigten Solidarität mit allen angeklagten Ärzt*innen die aufgrund dieses Paragraphens verurteilt wurden oder unter Anklage stehen.
Der Paragraph 219a ist Teil des Strafgesetzbuchs. Er verbietet es Ärzt*innen die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, offen darüber zu informieren, falls dies zu ihrem „Vermögensvorteil“ geschieht. Nach aktueller Gesetzeslage fällt jedoch jegliche Information, ob Werbung oder nicht, unter dieses Verbot.
Im Dezember hat die Bundesregierung Eckpunkte für einer Reformierung des Paragraphen vorgeschlagen, die aber nur wenig Neuerungen bringen. Das Verbot selbst zu informieren, bleibt weiter bestehen.
Um auf diesen Missstand hinzuweisen, organisierte unsere Hochschulgruppe die lokale Kundgebung.
„Solange es Ärzt*innen nicht erlaubt ist, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, bleibt das Stigma rund um das Thema erhalten“ so die Gruppe. Die Redner*innen fordern weiterhin, dass es im Falle einer ungewollten Schwangerschaft einen legalen und uneingeschränkten Zugang zu seriöser und unbefangener Information geben muss, um eine freie Entscheidung zu ermöglichen.
„Ärzt*innen sollte es erlaubt sein über den in Deutschland straffreien Eingriff zu informieren und so Patient*innen vor oftmals falschen Informationen auf Propagandaseiten von sogenannten “Lebensschützer*innen” zu bewahren“ kommentiert die Sprecherin der Gruppe.
Im Zuge der Kundgebung wurde auch eine Fotoaktion durchgeführt, bei der sich Anwesende ihren Mund mit Klebeband zuklebten. Dieses Motiv soll das Informationsverbot von Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche symbolisieren.
Des Weiteren gab es Redebeiträge des Bündnis Pro Choice Sachsen sowie des Referats für Gleichstellung. Beide bekräftigten die Aussage von KritMed* und zeigten weitere Perspektiven bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen und der Kriminalisierung von ungewollt Schwangeren auf. “Der Gesetzestext stellt nicht nur das Recht am eigenen Körper, sondern auch das Recht auf freie Ärzt*innenwahl in Frage.”, schreiben Pro Choice Sachsen in einer Stellungnahme.
“Wir werden niemand in diesem Land diese Macht über Frauen und Mädchen haben lassen.”, so das Referat für Gleichstellung.